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Leistungsangebot

Jede schwangere Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe. Ich biete Ihnen eine Rundum – Betreuung und begleite Sie und Ihre Familie von Beginn der Schwangerschaft an bis zum ersten Lebensjahr Ihres Kindes oder bis zum Ende der Stillzeit.

 

Hebammenhilfe ist eine Kassenleistung. Gerne kläre ich Sie über alle Leistungen auf, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

 

 

Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach der Hebammengebührenverordnung Hessen. Ich empfehle Ihnen zu Beginn der Schwangerschaft zu überprüfen, in welchem Umfang Hebammenleistungen Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages sind.